In wenigen Wochen jährt sich der 121. Todestag König Ludwigs II. von Bayern. Im Rahmen meiner jahrelangen
Aufklärungsarbeit möchte ich auch diesen Todestag zum Anlaß nehmen, noch einmal auf die
wahren Hintergründe
der Königstragödie vom 13. Juni 1886 hinzuweisen.
Nun, alles Schreckliche begann mit einem sogenannten
Ärztlichen Gutachten. Und zur Entstehung dieses Gutachtens
von Dr. Bernhard von Gudden, ich nenne es jetzt fortan
„Zweckgutachten“, muß zum besseren Verständnis zunächst
über folgendes berichtet werden:
Schon im Jahre 1867 beabsichtigten nicht näher bezeichnete interessierte Kreise, Ludwig II. unter dem Vorwand
der
Geisteskrankheit abzusetzen und unter Umgehung der Rechte des damals noch keineswegs auffällig gewordenen
Prinzen Otto den späteren Ludwig III. den Thron besteigen zu lassen.
1872 treten dann geistige Störungen beim Prinzen Otto auf, die Behandlung erfordern; die Diagnose stellt Dr.
Solbrig als auch Dr. Gudden, schon zu dieser Zeit ein persönlicher Freund vom bayerischen Staatsminister
Johann Freiherr von Lutz. Gudden wird gegen den Widerstand der Fakultät an die Universität München berufen -
und wird Direktor der Kreisirrenanstalt Oberbayerns.
Gudden wird zur Behandlung Ottos hinzugezogen, die er 1875 hauptverantwortlich übernehmen wird, und er erhält
den
diskreten Auftrag des Ministers Lutz, auch den Geisteszustand Ludwigs II. zu beobachten.
Gudden kann diesen Auftrag natürlich nicht ausführen, da er den König nur in einer einzigen Audienz zu Gesicht
bekommt; diese findet 1874 im Zusammenhang mit dem Prinz Otto statt.
1885 tritt der Vorwurf der Verschuldung des Königs ein - und schon seit 1883 ist ein Machtwechsel zugunsten der
Luitpoldinger wieder im Gespräch.
1885 wird in der Familie Luitpolds der Ruf nach dem Psychiater wegen Ludwig II. laut; die Söhne drängen, Gudden
einzuschalten, was dieser aber n o c h ablehnt.
Es stehen noch Finanzprobleme im Vordergrund, aber auch spezifisch politische Motive zeichnen sich deutlich ab:
Ludwig II., der noch im Jahr 1881 dem bereits gefährdeten Kabinett die
Nibelungentreue gehalten hatte, schließt
einen möglichen Machtwechsel zugunsten der bisherigen Opposition altbayerischer Konservativer nicht mehr radikal
aus. Infolgedessen ist Ludwig II. für Preußen kein zuverlässiger und unentbehrlicher Verbündeter mehr. Ludwig
II. wird somit zur Gefahr für das Ministerium Lutz und verliert den Schutz Otto von Bismarck.
Januar 1886: Prinz Luitpold setzt Ministerpräsident Lutz unter Druck und droht, ihn und das Ministerium haftbar
zu machen, wenn es zum
Konkurs wegen der angeblichen Verschuldung des Königs kommen sollte.
März 1886: Lutz, der schon 1885 gedroht hatte, das Problem müsse
„auf die eine oder andere Weise“ gelöst werden,
bestellt Gudden zu sich.
Gemäß einer Darstellung von Lutz im Landtag verlief das Gespräch mit Gudden so, daß er, Gudden, die
„Eigentümlichkeiten“ Seiner Majestät schilderte, worauf dieser dann auch sofort die Diagnose der
Geisteskrankheit gestellt habe. Das Gespräch dauerte nach Aussage von Lutz weniger als eine Dreiviertelstunde!
Diese kurze Zeit hatte also genügt, um Gudden eine
„schlüssige Diagnose“ zu entlocken?
In Wirklichkeit dürfte Gudden, der seinen
„Geheimauftrag“ bisher nicht erfüllt und
„versagt“ hatte, nun seine
Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt haben.
Nun, auf diese Weise wurde der Irrenarzt Dr. Gudden das Instrument des Staatsministers Lutz.
Lutz allein war somit der eigentliche Urheber des ominösen
„Zweckgutachtens“ gegen jedes bessere Wissen, denn
das Erscheinungsbild, des im übrigen
„normalen“ Exzentrikers liege weit entfernt von der diagnostischen Paranoia.
Übrigens schon vor der Erstellung des
„Zweckgutachtens“ hatte sich Gudden ausbedungen, daß der Staatsminister
Lutz das
„Material“ herbeischaffen müsse, da ja eine persönliche Konsultation von vornherein als aussichtslos
erschien.
Lutz sagte Gudden zu, bei der Beschaffung des
„Materials“ behilflich zu sein. Auf diese Weise erhielt Minister
Lutz seine Rolle als
„Mit-Redakteur“ des
„Zweckgutachtens“.
In sehr geschickter Weise hatte Minister Lutz somit dem Arzt die Verantwortung nicht nur für die rechtswidrige
Entmündigungsaktion, sondern sogar für die politischen Konsequenzen im Falle seines Scheiterns zugeschoben.
Nun ging man also ans Werk. Das
„Zweckgutachten“ mußte ja schnellstens gefertigt werden. Das
„Material“ bestand
aus Zetteln, die man im Klosett und Papierkorb gefunden hatte, aus bloßen Kritzeleien und Zeichnungen, aus
„Zeugnissen“ bestochener und erpreßter Bedienstetenseelen usw.
April 1886: Prinz Ludwig (später Ludwig III.) beschimpft nun in unflätiger Weise die Minister, vor allem Lutz,
sie würden in der Angelegenheit des Königs zu langsam arbeiten. Der Druck auf Gudden verschärft sich. Das
Ministerium droht sogar mit Rücktritt, wenn Guddens Arbeit nicht den gewünschten Erfolg zeitigt und belastet
den Arzt mit der politischen Verantwortung.
9. Mai 1886: Vier Wochen vor der Tragödie formuliert Gudden sein
„Zweckgutachten“, mit dem Lutz aber unzufrieden
ist.
17. Mai 1886: Auf Drängen von Lutz kommt Gudden in seine Wohnung zum
Dreiergespräch mit Minister Crailsheim.
Noch wenige Tage vor der brutalen Gefangennahme des Königs im Schloß Neuschwanstein suchte Lutz händeringend
nach einem schlüssigeren Beweis für den
„Wahnsinn“ des Königs.
Am 2. Juni 1886, also eine Woche vor dem in Aussicht genommenen Tag der
„Entmündigung“, binnen derer das
„Zweckgutachten“ abgefaßt, unterschrieben, ausgefertigt und dem Ministerrat vorgelegt sein muß, richtet
Minister Lutz folgendes Schreiben an Gudden:
„Sehr geehrter Herr Obermedizinalrat!
Das Material, welches Ihnen bisher zur Verfügung gestellt worden ist,
möchte doch kaum genügen, zumal es im Wesentlichen auf dem Zeug-
nisse zweier untergeordneter Bediensteter des Marstall und Hofmarschall-
stabes beruht. Es genügt möglicherweise Ihnen nicht, obschon Sie aus
eigener Wahrnehmung schon genau unterrichtet sind, wahrscheinlich
aber noch weniger den aus der Ferne zu berufenen Psychiatern und ganz
gewiß nicht den beiden Kammern des Landtages, welche es selbstverständ-
lich gleichfalls sehr genau mit dem Nachweise der Erkrankung des Königs
nehmen werden.“
Dieses Schreiben, obwohl höchst aufschlußreich, wurde merkwürdigerweise bisher in der übrigen Ludwig II.-Literatur
nicht erwähnt.
Nun, wenn es so wäre, daß der Arzt Gudden die Tragfähigkeit des bisher übergebenen Materials bemängelte, so wäre
das noch ein verständlicher Vorgang. Aber mit diesem Schreiben macht ja der Laie den Fachmann, der es doch besser
wissen müßte, auf die Dürftigkeit der beschaffenen Zeugnisse aufmerksam.
Minister Lutz war nun selbst ständig auf der Suche nach Belastungsmaterial gegen Ludwig II. Im Jahr 1886 kam er
zufällig in den Besitz von Tagebüchern des Königs, aus denen er bestimmte Stellen heimlich abschrieb; diese aus
dem Zusammenhang gerissenen Texte wurden dann auch für das Guddensche „Zweckgutachten“ entsprechend aufbereitet.
Am 7. Juni 1886 findet eine Ministerratssitzung unter dem Vorsitz von Lutz statt; anwesend ist auch Prinz
Luitpold - und natürlich Gudden.
In dieser Sitzung entscheidet man sich für die Absetzung, Entmündigung und lebenslängliche Internierung des
Königs.
Und in der Nacht vom 7. auf den 8. Juni 1886 formuliert Gudden nun das „End-Zweckgutachten“. Genaugenommen
schusterte Gudden es in einer einzigen Nacht und in einsamer Entschließung zusammen; die „Vorarbeiten“
bestanden lediglich in einer späteren Besprechung vom 9. Juni 1886 mit seinen drei Kollegen, die keinen
einzigen Belastungszeugen gesehen haben!
In einer Konferenz der bayerischen Staatsregierung am 9. Juni 1886 wird dann die „Entmündigung“ beschlossen.
Noch am 9. Juni 1886 in der Frühe unterzeichneten Gudden und drei weitere Psychiater (Dr. Hagen, Dr. Grashey,
Dr. Hubrich) das berüchtigte „Zweckgutachten“, datiert vom 8. Juni 1886.
Die Präambel dieses ärztlichen „Werkes“ enthält schon gleich den aufschlußreichen Satz: „...sie müssen einem
erhaltenen Befehl Folge leisten...“. Und sodann wird festgestellt: „Eine persönliche Untersuchung Seiner
Majestät ist nicht nur unthunlich, sondern auch nicht notwendig.“
Begründet wird dies mit dem vorliegenden Aktenmaterial. Dieses verhängnisvolle „Zweckgutachten“ ist so oft
publiziert und kritisch kommentiert worden, daß ihre widerwärtigen Details hier nicht insgesamt besprochen
bzw. wiedergegeben werden müssen (Einzelheiten sind aber in meinem Buch nachzulesen).
Und hier nur eine kurze Zusammenfassung der Ansatzpunkte der Kritik an dem „Zweckgutachten“:
Zeitbedingter Vererbungsglaube
Einseitige Ermittlung und Argumentation.
Unprofessionelle Vertrauensseligkeit gegenüber den Aussagen der Zeugen
ohne Berücksichtigung ihrer möglichen persönlichen Befangenheit.
Verwendung von Aussagen des psychotischen Otto.
Zeitbedingte Verwechslung paranoider und neurotischer Symptome.
Verwechslung von Phantasiereichtum und Wahn.
Wertung politischer und moralischer Verfehlungen als klinische Symptome.
Wertung von Phantasiespielen als Sinnestäuschungen.
Negative Bewertung der gesunden Persönlichkeitsreste, sofern diese
überhaupt zugegeben werden.
Verzicht auf die Erforschung des situativen Kontextes anstößiger
Handlungen und Äußerungen.
Moralische Empörung statt Einfühlung.
Statt Beobachtung und Untersuchung Diagnose vom Hörensagen
und vernichtende Prognose mit deutlich politischer Zielsetzung.
Man weiß nicht, was abstoßender ist: der Wust von Mißverständnissen, Halbwahrheiten und glatten Lügen der
Zeugenaussagen oder die Leichtfertigkeit, mit der Gudden und sein Stab daraus ihre Schlußfolgerungen zogen.
Was am Schluß bei dieser Art von „Begutachtung“ herauskam, ist der reine Nonsenkatalog.
Diagnostischen Wert hat dieses „Zweckgutachten“ vom 8. Juni 1886 überhaupt nicht. Es stellt sich immer wieder
die Frage, inwieweit Gudden dem unabdingbaren Gebot einer zuverlässigen und unparteiischen Tatsachenfeststellung
Genüge getan hat.
Und hierin liegt das unbegreifliche und unverzeihliche Versäumnis des „Zweckgutachtens“.
Für die grauenhafte Fehleinschätzung des Psychiaters, der offenbar kein Psychologe war, sei hier nur eine
Stelle des „Zweckgutachtens“ angeführt: Wie konnte Gudden oder überhaupt ein Gutachter, den folgenden Satz
schreiben und unterschreiben: „Auf normale Gemüthsstände und deren Äußerungen trifft man nirgendwo in den
Akten. Sie scheinen ganz und gar untergegangen zu sein und Haß und unnatürlicher Abscheu an ihre Stelle
getreten zu sein.“
Soweit es die Akten betrifft, ist die Aussage korrekt; aber sie zeigt auch, daß Gudden ausschließlich nur die
Aussagen der Belastungszeugen zur Verfügung standen. Nur deren einseitige Auswahl konnte ihn zu dem Trugschluß
(ver)führen.
Die Unprofessionalität, um nicht zu sagen Schlamperei in der Erforschung der Anamnese läßt hier nur den einen
Schluß zu, daß dieser doch erfahrene Arzt einerseits von Lutz, seinem Freund, in höchstem Maße beeinflußt und
andererseits unter politischem Druck gesetzt wurde. Gudden forschte nicht, sondern sammelte, was zu dem
befohlenen Ergebnis führen konnte.
Gudden wurde nicht politisch mißbraucht, er ließ sich mißbrauchen wie so viele Kollegen nach ihm, die ihre
Wissenschaft der herrschenden Macht als Waffe zur Verfügung stellten.
Und dann geschah das Schreckliche: Das „Zweckgutachten“ führte zu dem ungesetzlichen „Entmündigungsverfahren“,
das die grausame Gefangenschaft des Königs im Schloß Berg und letztlich seinen Tod am Starnberger See zur Folge
hatte.
Aufgrund zahlreicher Indizienbeweise wissen wir heute, daß König Ludwig II. von Bayern einem Jahrhundertverbrechen
zum Opfer gefallen ist. Er wurde am Starnberger See erschossen.
Ludwig II.-Freunde in aller Welt sind empört, daß heute, nach 121 Jahren, immer noch die regierungsamtliche
Todes-Version von 1886 zum Tod Ludwigs II. offiziell gilt. Sie lautet: Der geisteskranke König beging Selbstmord
im Starnberger See, vorher hat er den Arzt Dr. Gudden umgebracht.
Ludwig II. also immer noch ein Mörder und Selbstmörder?
Tatsache ist, daß der vorgeschobene Mord an Gudden und Selbstmord des Königs von der damaligen Regierung bzw.
von der Lutz-Clique in der Öffentlichkeit als eindeutiger Beweis der Geisteskrankheit und als Schuldeingeständnis
Ludwigs II. „verkauft“ wurden - gleichzeitig sollte dies auch als ein Zeichen für die Richtigkeit all der
Anschuldigungen gegen den König gewertet werden.
Ludwig II. sollte also ein T ä t e r sein - und dieser kann sich selbst richten, bleibt aber ein T ä t e r!
Ein Mord des Königs mußte unbedingt vertuscht werden, denn ein Mordopfer wäre ja ein O p f e r gewesen.
Ludwig II. durfte keinesfalls O p f e r sein! -
Nun, die Psychiatrie insgesamt läßt nach wie vor ihrer Koryphäe Gudden Anerkennung und Bewunderung zuteil
werden - und so bemühen sich auch die Psychiater Hanns Hippius und Reinhard Steinberger, Herausgeber des im
Dezember 2006 erschienenen Buches „Bernhard von Gudden“, den Arzt Gudden hinsichtlich der Vorgänge zur
Königstragödie zu rehabilitieren; diese Herren sind sogar davon überzeugt, daß Gudden im Falle Ludwigs
II. verantwortungsvoll und konsequent gehandelt hat, so steht es im Nachwort des Buches.
Das Bemühen der Buch-Herausgeber, Gudden zu rehabilitieren, wird und muß in der Öffentlichkeit scheitern. Denn
die von mir hier aufgezeigten historischen und unumstößlichen wahren Fakten dürften wohl eine völlig andere
Sprache zum Geschehensablauf sprechen.