Buch-Neuerscheinung:

Alfons Schweiggert
„Die letzten Tage im Leben von König Ludwig II.“
(ISBN 3-8306-7200-4 · 269 Seiten · € 19,80)
Eine Buchbesprechung
von Erika Brunner
mit einem Nachwort
von Peter Glowasz

Vor aller Kritik an Details und bestimmten Intentionen sei festgestellt: Alfons Schweiggerts Buch ist ein Werk von größtem Fleiß und Akribie. Das gesamte bekannte Quellenmaterial über den Untergang Ludwigs II. ist darin enthalten und mit bewunderungswürdigen Arbeitseifer zusammengetragen. Darin bestehen sowohl der Reichtum des Buches als auch seine Gefahr, da die Widersprüchlichkeiten in der Überlieferung nur selten so deutlich werden wie auf S. 100, wo es heißt: »Man sieht, bereits in diesem relativ unwichtigen Punkt (Menge der Zeugen bei der Abfahrt von Neuschwanstein) gehen die Aussagen von so genannten durchaus glaubwürdigen Augenzeugen auseinander.«
Hier umreißt der Verfasser das Problem, vor das der Untergang Ludwigs II. jeden Historiker stellt. Ebenso klar und logisch, wie es bei den Todestheorien geschieht, hätten die Widersprüche in den Primärquellen aufgezeigt werden müssen. Mit der Vermischung von dramatischem Stil (Dialoge mit eingeklammerten Angaben von Gefühlsregungen) und Geschichtsschreibung hat der Autor sich selbst eine »Mission Impossible« auferlegt: Der Historiker darf die Quellentexte nicht ablösen von der sie überliefernden Person, der Dramatiker hingegen darf alle Quellen vermischen und muß dramaturgische Verkürzungen vornehmen, die zwangsläufig wissenschaftliches Terrain verlassen.
So ist Schweiggerts Buch teils Geschichtswerk, teils drehbuchähnliches Historiendrama und in solcher Zwitterstellung nicht durchweg befriedigend – trotz der sauberen und wichtigen Chronologie, die der Verfasser vornahm und die für alle über dieses Thema Arbeitende ein unschätzbares Nachschlagewerk sein dürfte.
Es sei nun gestattet, einige Einwände gegen a) Details der Darstellung und b) Vor- und Nachwort zu erheben.
a)
Die boshafte Karikatur auf S. 22 soll eine leere Staatskasse anprangern (laut Bildunterschrift, was aus der Zeichnung selbst nicht hervorgeht, die nur die Verschuldung illustriert). Ludwig II. verbaute sein P r i v a t-Vermögen. Die Geldforderung an den Finanzminister Riedel war von allen Fehlern Ludwigs der folgenschwerste, weil dieser Hilfeschrei die Minister in Angst vor Staatsverschuldung bzw. vor Kabinettsumbildung bei Widerstand versetzte und so ihren verheerenden Lösungsversuch der Krise mit den bekannten Folgen hervorrief.
Umso mehr erstaunt es, dass Herr Schweiggert nur das Guddensche Schlussgutachten zitiert, die vorausgehende Ministerratssitzung vom 7. Juni 1886 (bei Wöbking veröffentlichtes Protokoll) aber unerwähnt läßt. In dieser drängt nicht der Arzt, sondern der F i n a n z m i n i s t e r auf strikteste, aussbruchssichere Verwahrung des Königs, um seinen Gläubigern die Möglichkeit zu nehmen, sich mit evt. Regressansprüchen an den Staat zu wenden; einen eingesperrten Irren bzw. dessen Rechtsnachfolger kann man nicht mehr ohne weiteres pfänden! Zweitens geht aus dem Sitzungsprotokoll hervor, dass die Bedenken des Prinzen Luitpold gegen Guddens forsches Verfahren von Lutz kurzerhand abgeschmettert wurden, damit die Zahlungsunfähigkeit des »Geisteskranken« als »höhere Gewalt« erschien ...
Guddens in dieser Sitzung noch gar nicht schriftlich vorliegendes Gutachten liest sich im Original erheblich übler als die vom Autor zusammengefassten »Kernaussagen«, die es – unbeabsichtigt – durch die Verkürzung aufwerten. Die dramatische Dokumentation gibt – so spannend sie sich liest – Nichthistorikern keine Informationen darüber, dass die Berichte über die Vorgänge in Neuschwanstein erheblich von einander abweichen (Schweiggert schildert die Inverwahrnahme in der Sigurdhalle nach Dr. Müller und Pfleger Mauder, ohne Boppelers z.T. anderslautenden Bericht zu berücksichtigen).
Auch die Kommissionsmitglieder lieferten widersprüchliche Angaben über die in Neuschwanstein geführten Gespräche. Nach dem 9. Juni 1886 existieren keine Selbstzeugnisse des Königs mehr, und alle von ihm überlieferten Äußerungen entstammen 2. oder 3. Hand, was noch nicht gegen ihre Historizität spricht, doch zu bedenken ist.
Es erschiene wünschenswert, wenn nachteilige Aussagen über Ludwig II. und seine Umgebung hinreichend belegt würden.
Auf welcher Quelle fußt beispielsweise die Horrorvisionen weckende Angabe S. 70, Ludwigs Diener hätten ernsthaft Methoden der Blendung der 1. Kommission erwogen? Selbst aus dem vom Autor zitierten – nach Wolfgang Müllers Forschung mutmaßlich unechten – zweiten Boppeler-Bericht läßt sich meines Wissens eine solche Schlußfolgerung nicht zwingend ziehen, da Boppeler vielmehr die Gefangenen beruhigt, ohne Gerichtsurteil geschähe ihnen nichts (Textauszug nachlesbar bei Wolfgang Müller: »Ein ewig Rätsel will ich bleiben mir ...Wittelsbacher Schicksale«). Hingegen verschweigt die sonst so minutiöse Darstellung, dass Ludwig nach der eindeutig und unmißverständlich formulierten Aussage des Ohrenzeugen Mauder den Greuelbefehl gegenüber Gudden bestritt (Aus dem Tagebuch des Pflegers Bruno Mauder, Süddeutsche Sonntagspost 38): »Gudden hielt Majestät vor, daß er uns die Augen ausstechen lassen wollte, was Majestät in Abrede stellte.« Diese Lücke in Alfons Schweiggert Berichterstattung überrascht umso mehr, als Mauders sonstige Angaben in das Buch als ernstzunehmende Quelle eingearbeitet worden sind.
Noch schwieriger gestaltet sich das Problem bei den Ereignissen in Berg. Die Überlieferung stützt sich (mit Ausnahme Zanders) ausschließlich auf die »Bewacher« Ludwigs II., deren Interessenlage nach der Katastrophe gebot, jede Verantwortung für diese allein dem König anzulasten. So bleibt eine Unsicherheit – Gespräche zwischen Ludwig und Gudden konnten die Überlebenden nur aus den Erzählungen des Letzteren kennen. Auch hier ergeben sich Differenzen zwischen den Aussagen der Zeitzeugen. Wenn Mauder Ludwig bei seiner letzten Mahlzeit erheblichen Alkoholkonsum bescheinigt und die Beschlussfassung der Ärzte zugleich Majestät geistige Getränke vorzuenthalten beabsichtigte, bleibt für jeden Leser der Quellen die Frage offen, wie dann Ludwig in den Besitz bzw. Genuß der von Mauder angegebenen Spirituosen gelangt sein soll? Alle Berichte über den Tod im See wurden erst n a c h der Katastrophe von Mitverantwortlichen verfaßt und müssen Zweifel gestatten.
b)
Zu Vor- und Nachwort des Verfassers:
Weder die komplizierte, sensible Persönlichkeit des Königs noch die sehr unterschiedlichen Persönlichkeiten seiner Verehrer lassen sich auf drei Seiten im Schnellverfahren psychologisierend beschreiben. Die Seiten 9-11 geben lediglich eine subjektive Meinung wieder, dürfen aber nicht dogmatischen Anspruch historischer Forschung erheben. Die einleitende Charakteristik des Königs ist keineswegs erfreulich, denn sie entwirft ein Zerrbild, das Ludwigs positive Eigenschaften ebenso negativ bewertet wie seine Fehler – da ist von »ammenhafter Bemutterung« (???) seiner Freunde die Rede. Ebenso überrascht es schmerzlich den Leser, wenn einleitend zur Entmündigungsaktion (S. 41 f.) der geschätzte Verfasser des »Kronprinzen«-Buches ebenso drastisch wie phantasievoll sich über Ludwigs körperliche Defekte ausläßt. Die Darstellung des »verwahrlosten« Königs läßt nicht nur jedes Feingefühl vermissen, sondern verschweigt auch, welch großen Wert Ludwig II. nach den Aussagen seines noch 1886 im Dienst befindlichen Dieners Rutz auf persönliche Hygiene legte. Wieder einmal wird auch die Aggressivität gegen die Dienerschaft in den Vordergrund gestellt, während die Freundlichkeit gegenüber der Gebirgsbevölkerung keine angemessene Würdigung findet. Oder es wird auf S. 10 festgestellt, Ludwigs Friedensliebe sei nur aus heutiger Sicht akzeptabel, aus damaliger aber (sinngemäß) Desertation vor dem Feind und strafwürdig. Die Formulierung weckt – wahrscheinlich ganz gegen die Absicht des Verfassers – möglicherweise den Eindruck, als ob ein Mensch nicht anders denken und fühlen dürfe als seine Zeitgenossen und diesen in der Erkenntnis voraus sein, und Anpassung an den Zeitgeist sei ein Maßstab an sich.
Die im Vorwort verheißene Antwort einer »überzeugenden Aussage zu Ereignissen im Juni 1886« bleibt der Autor am Ende doch schuldig. Auch formuliert er im Nachwort selbst: »Das Rätsel um Ludwigs Tod – so gut wie gelöst?« läßt also die Frage stehen. Für mich wird sie nicht gelöst durch die überaus geistreiche, aber in pointierter Zuspitzung die Todesbereitschaft Ludwigs übertreibende Gegenüberstellung auf S. 228.
Einerseits hege ich nicht unbegründete Zweifel an einem durchgehend konstanten Todeswunsch und halte eine Fluchtabsicht mit Tötung durch Fremdverschulden angesichts ernst zu nehmender Indizien, die nicht auf bloßer »S p e k u l a t i o n« beruhen, nicht für abwegig, wenn ich jedoch andererseits mich irren sollte und der König tatsächlich an d i e s e m A b e n d den Tod ersehnte, so verringert der hypothetische »Mord an einem todbereiten Menschen« nicht das Unrecht derer, die diese Todesbereitschaft hervorriefen und läßt sich auch nicht im Sinne von »Euthanasie« beschönigen. Dem abschließenden Urteil des Autors, es sei belanglos, w i e Ludwig II. zu Tode kam, da seine Wünsche und die der Regierung sich angeblich deckten, kann ich ebenfalls nicht zustimmen.
Selbst wenn mir diese Aussage nicht so zynisch erschiene, wie sie es tut: Das »Geheimnis des Märchenkönigs« dürfte nur dann ungestört schlummern, wenn sein Tod nicht zum Anlaß einer ungeheuren Diffamierungskampagne gegen seine Person geworden wäre:

Minister Fäustle: »Er lebte und starb wie ein Ungeheuer«.

In den Landtagsdebatten von 1886 wurde das Opfer König Ludwig II. gezielt zum Täter und Gegenstand höchster sittlicher Entrüstung gemacht.
Um die Entmündigung und ihre Folgen zu rechtfertigen, ließ man der quer durch alle Parteien gehenden königstreuen Mehrheit nur die Wahl zwischen einem hoffnungslos irrsinnigen oder verbrecherischen König, obgleich die Theorie von Tötung und Selbsttötung allein auf Hypothesen beruhte. Die daraufhin erscheinenden »Lebensbilder« gutbürgerlicher Verfasser, deren Horrorphantasien selbst in die seriöse historische Literatur Eingang fanden, schädigten das Andenken des verstorbenen Monarchen, dass er mit Hamlet sagen könnte:

»Oh Gott, welch ein verletzter Name, Freund,
bleibt alles so verhüllt, wird nach mir leben ...«

und:
»Du lebst: erkläre mich und meine Sache den Unbefriedigten ...«

Darum sind die Versuche später Wahrheitsfindung durchaus nicht »müßig«; könnten die Vorgänge des Abends vom 13. Juni 1886 durch neue Forschungsergebnisse erhellt werden, so bestünde die Hoffnung, das in den Landtagssitzungen erstellte und durch unermüdliche Wiederholung und Ausschmückung verfestigte Königsbild endlich zu erschüttern und König Ludwig II. Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.


Dem Jahrhundertverbrechen auf der Spur:
Warum die Aufklärung der Todesursache König Ludwigs II.
für die Forschung so bedeutungsvoll ist

Ein Nachwort
von Peter Glowasz

Seit vielen Jahren ist die Ludwig II.-Forschung intensiv damit beschäftigt, neben der Aufklärung der Todesursache auch die bisher erschienene Literatur kritisch zu überprüfen, um dann im Rahmen der historischen Bearbeitung Spreu vom Weizen zu trennen – was bei der vielbändigen Ludwig II.-Literatur eine nicht zu unterschätzende Aufgabe ist.
Die Ludwig II.-Forschung verfolgt seit vielen Jahren nur ein einziges Ziel, nämlich König Ludwig II. von Bayern zu rehabilitieren!
Das Ziel der Forschung ist somit auch eindeutig: es soll wieder Ordnung und vor allem die W a h r h e i t in die Ludwig II.-Historie hineingebracht werden.
Das große Anliegen vieler Millionen kunstsinniger Menschen aus aller Welt ist es, Ludwig II. vom Odium des Mörders und Selbstmörders zu befreien. Damit würde erreicht werden, daß der König nicht mehr als geisteskranker Lüstling durch die Medien und Bücher geistert.
Die regierungsamtliche Version zum Tod Ludwigs II. ist jetzt über 117 Jahre alt; sie lautet also bedauerlicherweise immer noch: Der geisteskranke König beging Selbstmord im Starnberger See, vorher hat er den Arzt Dr. Gudden umgebracht.
Der vorgeschobene Mord an Gudden und Selbstmord des Königs wurden von der damaligen Regierung in der Öffentlichkeit als eindeutiger Beweis der Geisteskrankheit und als Schuldeingeständnis Ludwigs II. verkauft - gleichzeitig sollte dies auch als ein Zeichen für die Richtigkeit all der Anschuldigungen gegen den König gewertet werden.
Ludwig II. sollte also ein T ä t e r sein – und dieser kann sich selbst richten, bleibt aber ein T ä t e r !
Ein Mord an Ludwig II. mußte vertuscht werden, denn ein Mordopfer wäre ein O p f e r gewesen. Ludwig II. durfte keinesfalls O p f e r sein!
Und hinsichtlich der unwahren regierungsamtlichen Todesversion seit dem 13. Juni 1886 sollte folgendes für jeden klar sein: Selbst wenn Ludwig II. den Freitod im See gesucht und gefunden hätte, auch dann hat man ihn i n d e n T o d g e t r i e b e n, da eine Unheilbarkeitsdiagnose als politische Waffe dazu dienen mußte, den Risikofaktor Ludwig II. von Bayern für immer aus der Politik auszuschalten.
In der Öffentlichkeit luden die Beteiligten in trotziger Selbstverteidigung alle Verantwortlichkeit auf den toten König, der sich nicht mehr wehren konnte gegen die Diffamierung seines Bildes in der Geschichte, die der Rechtfertigung seiner Gegner dienen sollte.
Wir wissen heute, daß Ludwig II. tatsächlich das Opfer einer »Staatsmaschine« wurde. Die mit Macht, Dummheit und Brutalität ausgerüstete »Staatsmaschine« war aber bei Ludwig II. an ein Opfer geraten, das sie im höheren Sinne nicht umbringen konnte.
Das begangene Unrecht seit 117 Jahren in der denkbar übelsten Form ist einzig und allein n u r durch eine Aufklärung mit Hilfe jetzt glaubhaft vorliegender Indizienbeweise wiedergutzumachen.
Dies ist die Öffentlichkeit dem Bayernkönig schuldig! Die noch heute offiziell gültige regierungsamtliche Version von 1886 gehört daher auf den Trümmerhaufen der Geschichte!
Erst wenn das Ziel, nämlich die Aufklärung der Todesursache, erreicht ist, kann die Akte:

Der Fall König Ludwig II. von Bayern – seit 117 Jahren ungelöst

geschlossen werden. Und dann wird es auch möglich sein, sich um Verständnis für die Ängste, Hilflosigkeit und Fehlentscheidungen damaliger Königsgegner zu bemühen und die Toten ruhen zu lassen.


Copyright@ Dezember 2003 by Peter Glowasz Verlag, Berlin

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