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Damals
wie auch heute vertritt das Volk die irrtümliche Meinung, der König habe
sich mehr dem Bau seiner Schlösser als der Erledigung der
Regierungsgeschäfte gewidmet. Da Bayern Ludwig II. jedoch als
Repräsentanten und letztendliches Entscheidungsorgan laut der bayerischen
Verfassung benötigte, reisten die jeweiligen Kabinettssekretäre dem König
stets zu dessen Aufenthaltsorten nach, um die entsprechenden
Unterzeichnungen zuvor verfasster Verfügungen einzuholen.
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Aus
einem Zeitungsartikel des Jahres 1864 wird ersichtlich, dass der Monarch
seine Position als regierendes Oberhaupt des Staates, eingesetzt von
Gottes Gnaden, durchaus ernst nahm: "Mit Freude hört man, wie
derselbe mit einem für sein Alter doppelt staunenswerthen Ernste sich den
anstrengenden Regierungsgeschäften widmet, in welchem ihm aus
naheliegenden Gründen eine Menge Neues und Unbekanntes entgegentreten
muß. Diese anstrengende und schon Morgens 6 Uhr beginnende Thätigkeit
endigt erst kurz vor der Tafel. Trotzdem fühlt sich der König frisch
genug, nach derselben seiner Gewohnheit getreu, Ihrer Majestät der
Königin Mutter vorzulesen und so seinem Volke das schönste Beispiel des
innigsten Familienlebens zu geben."
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